Presseinformation des Eisenbahn-Bundesamtes vom 01.12.2020
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Hannover, vom 18.11.2020, Az. 581ppi/012-2018#036, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 10.12.2020 bis 08.01.2021 im Rathaus der Stadt Langelsheim, Harzstraße 8, 38685 Langelsheim, Zimmer 303, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Für den Besuch im Rathaus gelten Abstands- und Hygieneregeln.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, 30159 Hannover, eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).