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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

15.01.2021

Kindertagesstätten-Gebühren während des derzeit anhaltenden Lockdowns

Seit dem 11.01.2021 ist der Betrieb der Kindertagesstätten durch die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen landesweit untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Betreuung in so genannten Notgruppen.

Für die Inanspruchnahme dieser Betreuung werden weiterhin Gebühren erhoben. Sofern Erziehungsberechtigte jedoch ihre Kinder seit dem 11.01.2021 zu Hause betreuen, erfolgt ab diesem Zeitpunkt keine Gebührenerhebung. Ab 01.02.2021 wird daher zunächst der Einzug der Kindertagesstättengebühren ausgesetzt. Am Ende des Lockdowns erfolgt dann in jedem Fall eine Spitzabrechnung.