Presseinformation des Eisenbahn-Bundesamtes vom 01.12.2020
KiTa-Gebühren während des derzeit anhaltenden Lockdowns
Seit dem 11.01.2021 ist der Betrieb der Kindertagesstätten durch die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen landesweit untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Betreuung in so genannten Notgruppen. Für die Inanspruchnahme dieser Betreuung werden weiterhin Gebühren erhoben. Sofern Erziehungsberechtigte jedoch ihre Kinder seit dem 11.01.2021 zu Hause betreuen, erfolgt ab diesem Zeitpunkt keine Gebührenerhebung. Ab 01.02.2021 wird daher zunächst der Einzug der Kindertagesstättengebühren ausgesetzt. Am Ende des Lockdowns erfolgt dann in jedem Fall eine Spitzabrechnung.
Ab 11.01.2021 wechseln die Kindertageseinrichtungen in das Szenario C und sind damit im Grundsatz geschlossen. Es wird allerdings eine Notbetreuung von bis zu 50 % der Gruppengröße angeboten.
Die Notbetreuung ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten und auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß begrenzt. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist. Zulässig ist daneben auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kinderwohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.