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Schutzmaßnahmen

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Bodendenkmalpflege
[Nr.99033013080000 ]

Leistungsbeschreibung

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen finden Sie hier!

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Leuchtturm