Anmeldung
Anmeldung - Sie ziehen nach Langelsheim
Zum 01.11.2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Für die Anmeldung des Wohnsitzes gilt seit dem eine Frist von zwei Wochen. Neu ist, dass zur Anmeldung auch eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden muss. Diese ist vom Vermieter zu unterzeichnen. Ist die Wohnung untervermietet, ist die Unterschrift des Hauptmieters notwendig. In beiden Fällen genügt ein Mietvertrag nicht. Personen, die in Wohneigentum ziehen, müssen eine entsprechende Selbsterklärung abgeben.
Die Frist für Abmeldungen in das Ausland beträgt seit dem 01.11.2015 ebenfalls zwei Wochen.
Ein Vordruck der Wohnungsgeberbestätigung ist im Einwohnermeldeamt erhältlich und kann unter der Rubrik "Formulare" über die Homepage der Stadt Langelsheim heruntergeladen werden.
Die Meldepflicht für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
Die Anmeldung kann
- persönlich oder
- durch einen Bevollmächtigten
erfolgen.
Erforderliche Dokumente:
- Personalausweis/Reisepass
- Familienstammbuch/Geburtsurkunden wenn keine Ausweisdokumente vorhanden sind
- Bei Bevollmächtigung den Ausweis der bevollmächtigten Person und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
Gebühren: keine
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Dokumente
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (PDF, 67 kB, Ausfüllbares Formular: Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes, 12.06.2023)