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Genehmigungsbedürftige Anlagen

 
Windräder
Die Frage, ob eine Anlage genehmigungsbedürftig ist, ist von großer Bedeutung für das vor ihrer Errichtung und Inbetriebnahme durchzuführende Verfahren. Die Antwort ergibt sich aus § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz-gesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – Vierte Bundesimmissionschutzverordnung). Dort sind nämlich alle genehmigungsbedürftigen Anlagen aufgelistet. Da die Liste der genehmigungsbedürftigen Anlagen recht umfangreich ist, finden Sie als kleine Auswahl nachstehend eine Auflistung der genehmigungsbedürftigen Anlagen, für die der Landkreis Goslar die zuständige Genehmigungsbehörde ist.

Genehmigungsbedürftige Anlagen in der Zuständigkeit des Landkreises Goslar

  • Windkraftanlagen
    mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern

  • Anlagen zum Halten/zur Aufzucht von Geflügel
    mit mindestens
    15.000 Hennenplätzen oder Truthühnermastplätzen
    30.000 Junghennen- oder Mastgeflügelplätzen

  • Anlagen zum Halten/zur Aufzucht von Rindern
    mit mindestens
    600 Rinderplätzen
    500 Kälberplätzen

  • Anlagen zum Halten/zur Aufzucht von Schweinen
    mit mindestens
    1.500 Mastschweineplätzen
     560 Sauenplätzen (einschließlich Ferkelplätzen)
    4.500 Ferkelplätzen für die getrennte Aufzucht

  • Anlagen zum Halten/zur Aufzucht von Pelztieren
    mit mindestens
    750 Pelztierplätzen

  • Tierhaltung mit gemischten Beständen
    Bei gemischten Beständen werden die Prozent-Anteile der Platzzahlen addiert. Wenn insgesamt 100 Prozent erreicht werden, ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.

  • Anlagen zur Lagerung von Gülle
    mit mindestens
    6.000 Kubikmeter Fassungsvermögen

  • Motorsportanlagen
    Anlagen, die an fünf oder mehr Tagen im Jahr der Übung oder Ausübung des Motorsports dienen (ausgenommen sind Anlagen mit Elektromotorfahrzeugen und Anlagen in geschlossenen Hallen sowie Modellsportanlagen).

  • Schießanlagen
    Schießstände für Handfeuerwaffen im Freien
    Schießplätze

Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer genehmigungsbedürftiger Anlagen im Zuständigkeitsbereich anderer Genehmigungsbehörden. Weitere Auskünfte dazu erteilen Ihnen gern die Ansprechpersonen im Fachdienst Umwelt des Landkreises Goslar.  

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Das Genehmigungsverfahren:

Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sind sehr komplex, da im Interesse der Antragstellenden und der Allgemeinheit im Rahmen des Verfahrens alle in Betracht kommenden Belange geprüft werden. Die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entfaltet Konzentrationswirkung, das heißt, die Genehmigung schließt (bis auf wenige Ausnahmen) alle anderen erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Zulassungen, ... mit ein. Das bietet den Antragstellenden eine umfassende Planungs- und Investitionssicherheit, erfordert allerdings auch die Vorlage umfangreicher Unterlagen und Nachweise. Das Land Niedersachsen hat einen Leitfaden für Antragsteller entwickelt, der Hilfestellung zu allen Fragen eines Genehmigungsverfahrens leistet. Informationen zum Leitfaden gibt es auf der Homepage der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht. Neben den Angaben zu den Bezugsquellen werden Antragsformulare zum Download angeboten.

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