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Kinderbonusprogramm
© Udo Kroener / Fotolia.com 

Kinderbonusprogramm

Die Stadt Langelsheim möchte dazu beitragen, bauwilligen Familien mit Kindern die Realisierung der eigenen vier Wände zu erleichtern.

Zu diesem Zwecke gibt es das Kinderbonusprogramm.

In seiner Sitzung am 24.03.2022 hat der Rat erneut die Richtlinie "Kinderbonusprogramm (2022)" beschlossen. Auf Basis der Richtlinie sollen junge Familien mit Kindern beim Erwerb eines Baugrundstückes und dem Neubau eines Wohnhauses im Gemeindegebiet der Stadt Langelsheim gezielt unterstützt und gefördert werden. Die neue Richtlinie tritt am 01.04.2022 in Kraft und gilt für Bauplätze der Stadt Langelsheim selbst oder eines privaten Erschließungsträgers.

Mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro je Kind für maximal drei Kinder können Eltern, allein erziehende Elternteile oder Angehörige einer Lebensgemeinschaft nach schriftlicher Antragstellung gefördert werden. Das Kind bzw. die Kinder dürfen dabei das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Förderung ist an die Eigennutzung des Wohnhauses (Hauptwohnsitz für mindestens 5 Jahre) gebunden. Das Objekt muss durch wenigstens eine Antragstellerin/einen Antragsteller und das Kind bzw. die Kinder als Erstnutzer bezogen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Richtlinie "Kinderbonusprogramm (2022)" ist in der Randspalte aufgeführt.

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