Sofern Sie Eigentümer einer landwirtschaftlichen oder ehemals landwirtschaftlich genutzten Hofestelle in den Orten Alt Wallmoden, Neuwallmoden, Bodenstein, Hahausen, Lutter, Ostlutter oder Nauen sind, können Sie im Zeitraum von 2018 bis 2022 konkret am Förderprogramm Dorfentwicklung des Landes Niedersachsen teilhaben.
Die Förderung von ersten Maßnahmen beginnt im Jahr 2018 vorgesehen. Die Beratungskampagne wurde für diese Phase bereits abgeschlossen! Für den nächsten Zeitraum (Antragstellung zum 15.09.2018) kann man sich ab sofort für einen Beratungstermin vormerken lassen.
Im Rahmen der Dorfentwicklung bestehen Fördermöglichkeiten für private Bauvorhaben. Gefördert werden können u.a. Projekte
Die Erneuerungsvorhaben sollen sich dabei eng an der traditionellen Baukultur orientieren. Gefördert werden in der Regel
Die zu erwartende Förderquote beträgt 30% der bezuschussungsfähigen Kosten, wobei die Förderung in den meisten Fällen maximal 50.000 Euro betragen kann.
Wichtig! Projekte dürfen erst begonnen werden, wenn der schriftliche Zuwendungsbescheid der Förderbehörde vorliegt! (Verträge und Materialeinkauf gehören auch dazu!!!)
Beratungsgespräch Dorferneuerung (PDF, 49 kB)
Dorfentwicklungsplan (PDF, 162.1 MB)
Hinweise zur Förderung für private Zwecke »