Lärmaktionsplan
Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrswegen (Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken) sowie von Ballungsräumen. Die betroffenen Gemeinden sind dann nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.
Lärmaktionsplanung der Stadt Langelsheim - Bekanntmachung des Beschlusses über den Lärmaktionsplan und Inkrafttreten
Der Rat hat am 28.05.2020 den Lärmaktionsplan der Stadt Langelsheim gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.
Bekanntmachung des Lärmaktionsplans
Berichtsfassung des Lärmaktionsplans
Schlussfassung des Lärmaktionsplans