Lärmaktionsplan

Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrswegen (Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken) sowie von Ballungsräumen. Die betroffenen Gemeinden sind dann nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Lärmaktionsplanung der Stadt Langelsheim - Bekanntmachung des Beschlusses über den Lärmaktionsplan und Inkrafttreten

Der Rat hat am 28.05.2020 den Lärmaktionsplan der Stadt Langelsheim gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz zur Umsetzung der dritten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.

Bekanntmachung des Lärmaktionsplans

Berichtsfassung des Lärmaktionsplans

Schlussfassung des Lärmaktionsplans

Lärmaktionsplan der ehemaligen Samtgemeinde Lutter am Barenberge

Lärmaktionsplan