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Außenansicht Rathaus Langelsheim
© Stadt Langelsheim 

04.11.2020

Volkstrauertag am 15.11.2020

Aufgrund der aktuellen Situation werden die Veranstaltungen zum Volkstrauertag 2020 abgesagt. Die Gottesdienste finden wie geplant statt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Teilnehmerzahlen begrenzt werden müssen!

Gottesdienste in den Stadtteilen

 

Langelsheim

09.30 Uhr

Gedenkgottesdienst in der Kirche St. Andreas

An dem Gottesdienst dürfen wegen der Corona-Auflagen aktuell nur 50 Personen teilnehmen.

Alle Teilnehmenden haben während der gesamten Veranstaltung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Bergstadt Lautenthal

09.30 Uhr

Gedenkgottesdienst in der Paul-Gerhardt-Kirche

An dem Gottesdienst dürfen wegen der Corona-Auflagen aktuell nur 30 Personen teilnehmen. Eine Anmeldung ist deshalb unbedingt erforderlich.

Alle Teilnehmenden haben während der gesamten Veranstaltung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Wolfshagen im Harz

11.00 Uhr

Gedenkgottesdienst in der Kirche St. Thomas

An dem Gottesdienst dürfen wegen der Corona-Auflagen aktuell nur 30 Personen teilnehmen.

Alle Teilnehmenden haben während der gesamten Veranstaltung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Bredelem

9.30 Uhr

Gedenkgottesdienst in der Kirche

An dem Gottesdienst dürfen wegen der Corona-Auflagen aktuell nur 40 Personen teilnehmen.

Alle Teilnehmenden haben während der gesamten Veranstaltung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Astfeld

11.00 Uhr

Gottesdienst zum Volkstrauertag in der Kirche St. Laurentius

An dem Gottesdienst dürfen wegen der Corona-Auflagen aktuell nur 24 Personen teilnehmen.

Alle Teilnehmenden haben während der gesamten Veranstaltung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.