Nach § 4 der Hauptsatzung der Stadt Langelsheim bilden die Stadtteile Langelsheim, Astfeld, Bredelem, Bergstadt Lautenthal und Wolfshagen im Harz je eine Ortschaft mit Ortsrat. Geschäftsgang und Verfahren in den Ortsräten regelt § 25 der Geschäftsordnung des Rates (GO-Rat). Die Zuständigkeiten der Ortsräte findet man in § 93 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festgeschrieben.
Ihnen werden hier die einzelnen Ortsräte mit Ortsbürgermeistern und Ortsratsmitgliedern angezeigt.
Hauptsatzung (PDF, 105 kB)
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss .... (GO-Rat) (PDF, 171 kB)
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